Qualitätsbegriffe Deutschland

Während z. B. die französischen Weine nach ihrer Herkunft klassifiziert werden, spielt diese im Deutschen Weingesetz eine untergeordnete Rolle: Die folgenden Güteklassen werden ausschließlich anhand des Zuckergehaltes der Traubenmaische, gemessen in Oechsle-Grad, für jeden Wein und mit jedem Jahrgang neu bestimmt.

 
Tafelwein   Gewöhnlicher Tischwein mit min. 5 % natürlichem Alkohol (= 44° Oechsle).
 
 
 
Landwein   Diese neue Kategorie des deutschen Tafelweines wurde 1982 auf den großen Erfolg des französischen hin eingeführt. Der Alkoholgehalt muß 0,5 % höher sein als bei Tafelwein, und der Restzuckergehalt darf max. 18 g/l betragen. Ferner muß der Wein aus einem bestimmten Bereich stammen.
 
 
 
QbA   (= Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete); die Weine dieser Gütestufe müssen u. a. ein Mindestmostgewicht erreichen (= 69° Oechsle), aus einem der 13 Weinbauregionen stammen und eine amtliche Prüfungsnummer tragen, die der Wein nach einer Verkostung durch die Prüfkommission erhält.
 
QmP   (= Qualitätswein mit Prädikat); die Weine dieser Spitzenkategorie dürfen - eine weinrechtliche Besonderheit Deutschlands - nicht chaptalisiert bzw. angereichert sein. Ein Mindestmostgewicht sowie eine amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.) auf dem Etikett sind vorgeschrieben. Die Mindestwerte in ° Oechsle beziehen sich als Beispiel auf die Rebsorte Spätburgunder (Rotwein) des Anbaugebietes Baden (Bereich Kaiserstuhl). Die angegebenen Mindestmostgewichte variieren geringfügig je nach Bereich und Rebsorte. Folgende Prädikate sieht das Gesetz vor:

Kabinett: min. 85° Oechsle
Spätlese: min. 95° Oechsle
Auslese: min. 105° Oechsle
Beerenauslese: min. 128° Oechsle
Eiswein: min. 128° Oechsle, wird aus gefrorenen Trauben (Lese bei -7 °C) gewonnen !
Trockenbeerenauslese: min. 154° Oechsle
 
 
Quellennachweis:
 
"Oxford Weinlexikon"; Hallwag-Verlag
"Der große Johnson Weinatlas"; Hallwag-Verlag
"Côte d'or, Remington"; Hallwag-Verlag