Am 31.12.2008 haben wir bis 12.00 Uhr geöffnet. Wir haben am 2. und 5. Januar 2009 wegen Inventur geschlossen. Am 6. Januar ist in Baden Württemberg Feiertag. Ab Mittwoch, dem 7. Januar 2009, sind wir wieder mit frischer Energie für Sie da.
Während z. B. die französischen Weine nach ihrer Herkunft klassifiziert werden, spielt diese im Deutschen Weingesetz eine untergeordnete Rolle: Die folgenden Güteklassen werden ausschließlich anhand des Zuckergehaltes der Traubenmaische, gemessen in Oechsle-Grad, für jeden Wein und mit jedem Jahrgang neu bestimmt.
| Tafelwein | Gewöhnlicher Tischwein mit min. 5 % natürlichem Alkohol (= 44° Oechsle). | |
| Landwein |
Diese neue Kategorie des deutschen Tafelweines wurde 1982 auf den großen Erfolg des französischen |
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| QbA | (= Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete); die Weine dieser Gütestufe müssen u. a. ein Mindestmostgewicht erreichen (= 69° Oechsle), aus einem der 13 Weinbauregionen stammen und eine amtliche Prüfungsnummer tragen, die der Wein nach einer Verkostung durch die Prüfkommission erhält. | |
| QmP |
(= Qualitätswein mit Prädikat); die Weine dieser Spitzenkategorie dürfen - eine weinrechtliche Besonderheit Deutschlands - nicht chaptalisiert bzw. angereichert sein. Ein Mindestmostgewicht sowie eine amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.) auf dem Etikett sind vorgeschrieben. Die Mindestwerte in ° Oechsle beziehen sich als Beispiel auf die Rebsorte Spätburgunder (Rotwein) des Anbaugebietes Baden (Bereich Kaiserstuhl). Die angegebenen Mindestmostgewichte variieren geringfügig je nach Bereich und Rebsorte. Folgende Prädikate sieht das Gesetz vor: Kabinett: min. 85° Oechsle Spätlese: min. 95° Oechsle Auslese: min. 105° Oechsle Beerenauslese: min. 128° Oechsle Eiswein: min. 128° Oechsle, wird aus gefrorenen Trauben (Lese bei -7 °C) gewonnen ! Trockenbeerenauslese: min. 154° Oechsle |
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Quellennachweis:
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"Oxford Weinlexikon"; Hallwag-Verlag
"Der große Johnson Weinatlas"; Hallwag-Verlag "Côte d'or, Remington"; Hallwag-Verlag |
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